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Kalletaler Pfotentherapie

Marita Wehrhahn

Triftenweg 9

32689 Kalletal

Tel.: 05264 / 65 44 99

Fax: 05264 / 65 41 63

E-Mail:marita-wehrhahn@t-online de

www.kalletaler-pfotentherapie.de

 

Steuernummer: auf Anfrage

Finanzamt Lemgo


Inhaltlich verantwortlich: Marita Wehrhahn

Alle Inhalte auf meiner Website habe ich sorgfältig zusammengestellt und geprüft. Trotz aller Sorgfalt kann eine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten nicht übernommen werden. Dies gilt auch für alle anderen Websites, auf die mit Hyperlinks verwiesen wird. Ich bin für den Inhalt der Websites, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich. Ich behalte mir das Recht vor, Aktualisierungen, Änderungen oder Ergänzungen an den bereitgestellten Informationen und Daten vorzunehmen.

Struktur und Inhalt der Website sind urheberrechtlich durch mich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial sowie die Verwendung von Codezeilen der Website bedarf der vorherigen Zustimmung.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1 Anwendbarkeit der AGB

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Mobile Tierphysiotherapie Marita Wehrhahn als Tierphysiotherapeutin und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

2 Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Tierphysiotherapeutin die Physiotherapie auszuüben, annimmt und sich an die Tierphysiotherapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Die Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Tierphysiotherapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Tierphysiotherapeutin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

 Die Tierphysiotherapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten/Halter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Physiotherapie und Therapie beim Patienten anwendet. Über die Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom der Tierphysiotherapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Tierphysiotherapeutin befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht. Der Tierphysiotherapeutin ist es nicht gestattet eine Diagnose zu erstellen.

 Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Die Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Tierphysiotherapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden. Tiere, die an einer Verhaltens- und/oder Gruppentherapie teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht.

Die Tierphysiotherapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen das Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training werden an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.

Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.

 4 Honorierung des Tierphysiotherapeuten

 Die Tierphysiotherapeutin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierphysiotherapeutin und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste benannten aufgeführten Sätze. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar an die Tierphysiotherapeutin zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.

5 Fahrtkosten

 Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden oder individuell abgesprochen werden.

Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.

 6 Haftung

Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

 7 Vertraulichkeit der Behandlung

 Die Tierphysiotherapeutin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird.

8 Hausbesuche / Termine

Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch von der Kalletaler Pfotentherapie bestätigt wurden.

 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1 Anwendbarkeit der AGB

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Mobile Tierphysiotherapie Marita Wehrhahn als Tierphysiotherapeutin und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

2 Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Tierphysiotherapeutin die Physiotherapie auszuüben, annimmt und sich an die Tierphysiotherapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Die Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Tierphysiotherapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Tierphysiotherapeutin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

 Die Tierphysiotherapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten/Halter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Physiotherapie und Therapie beim Patienten anwendet. Über die Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom der Tierphysiotherapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Tierphysiotherapeutin befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht. Der Tierphysiotherapeutin ist es nicht gestattet eine Diagnose zu erstellen.

 Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Die Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Tierphysiotherapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden. Tiere, die an einer Verhaltens- und/oder Gruppentherapie teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht.

Die Tierphysiotherapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen das Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training werden an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.

Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.

 4 Honorierung des Tierphysiotherapeuten

 Die Tierphysiotherapeutin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierphysiotherapeutin und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste benannten aufgeführten Sätze. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar an die Tierphysiotherapeutin zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.

5 Fahrtkosten

 Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden oder individuell abgesprochen werden.

Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.

 6 Haftung

Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

 7 Vertraulichkeit der Behandlung

 Die Tierphysiotherapeutin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird.

8 Hausbesuche / Termine

Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch von der Kalletaler Pfotentherapie bestätigt wurden.

 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

 

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Kalletaler Pfotentherapie - Marita Wehrhahn  | marita-wehrhahn@t-online.de - 0160 / 97 38 97 91